Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Stocken-Höfen Los 3

  15.05.2019 , Stocken-Höfen

Das Vermessungswerk der Gemeinde Stocken-Höfen ist im Gebiet Los 3 (Niederstocken und Oberstocken) erneuert worden.

Der Nomenklaturplan Nr. 2 und das Namenverzeichnis liegen von Montag, 20. Mai 2019 bis Donnerstag, 20. Juni 2019 in der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen auf (kantonales Informationsgesetz, Artikel 38).

Am Montag, 17. Juni 2019, 14.00–16.00 Uhr, werden Peter Dütschler, Ingenieur-Geometer und Stefan König, Projektleiter, vom Vermessungsbüro Dütschler+Partner AG, auf der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen anwesend sein, um interessierten Personen das Vermessungswerk zu erklären und Fragen zu beantworten.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39). Eine allfällige Eingabe ist bis spätestens 20. Juni 2019 zu richten an den Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Der Gemeinderat Stocken-Höfen


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