Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanungsrevision

  26.06.2019 , Stocken-Höfen

Der Gemeinderat Stocken-Höfen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Stocken-Höfen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Stocken-Höfen liegt vom Montag, 24. Juni 2019 bis und mit Mittwoch, 7. August 2019 in der Gemeindeverwaltung während den geltenden Öffnungszeiten öffentlich auf und kann unter www.stockenhoefen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken, zu richten.

Die Revisionsinhalte, Vorgaben und Auswirkungen der Ortsplanungsrevision werden anlässlich einer Informationsveranstaltung am Freitag, 28. Juni 2019, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Höfen allen Interessierten vorgestellt.

Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission
Stocken-Höfen

 


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