Einwohnergemeindeversammlung

  23.10.2019 , Stocken-Höfen

Freitag, 29. November 2019, 20.00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen

Traktanden:
1. Familienergänzende Kinderbetreuung; Einführung Betreuungsgutscheinsystem; wiederkehrender Verpflichtungskredit; Genehmigung
2. Budget 2020 und Steueranlage; Genehmigung
3. Finanzplan 2021 bis 2024; Kenntnisnahme
4. Teilrevision baurechtliche Grundordnung Oberstocken; Neueinzonung ZöN Haltli; Genehmigung
5. Strassen- und Wegreglement; Aufhebung
6. Private Strassen und Wege; Übernahme durch Dienstbarkeitsverträge; Genehmigung
7. Orientierungen und Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und ab 15. November 2019 auf der Homepage (www. stocken-hoefen.ch) heruntergeladen werden kann.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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