Einschreiben für das Schuljahr 2020/2021

  11.12.2019 , Stocken-Höfen

Das Einschreiben findet auf schriftlichem Weg statt.

Kindergarten
Kinder mit Geburtsdatum zwischen 1. August 2015 und 31. Juli 2016 sind verpflichtet, ab Sommer 2020 den Kindergarten zu besuchen. Auf Begehren der Eltern können die Kinder begründet um ein Jahr zurückgestellt werden. Auch bei zurückgestelltem Eintritt in den Kindergarten besucht das Kind grundsätzlich zwei Jahre den Kindergarten. Kinder, welche bereits das erste Kindergartenjahr besuchen, gelten als angemeldet.

Primarschule
Mit der Einführung von HarmoS ist der zweijährige Kindergarten für alle Kinder Pflicht. Somit braucht es für die Primarschule keine weitere Anmeldung. Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, gelten als angemeldet.

Eltern mit Kindern, welche neu in das 1. Kindergartenjahr eintreten, werden Mitte Dezember 2019 direkt durch das Schulsekretariat angeschrieben. Anmeldeschluss: 6. Januar 2020. Falls Sie kein Formular erhalten sollten, melden Sie sich bitte beim Schulsekretariat (Tel. 033 341 80 16).

Schulsekretariat Stocken-Höfen


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