Wahlanordnung Ersatzwahl Gemeinderat

  11.03.2020 , Stocken-Höfen

Rupp Hans Ulrich hat per 30. Juni 2020 als Mitglied des Gemeinderates demissioniert. Für die Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2020 wird folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff. OgR angesetzt:

1 Mitglied des Gemeinderates mit Wahldauer von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021.

Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Kandidatinnen und Kandidaten können nominiert werden.

Gemäss Art. 57 OgR hat die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 13. April 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen. Die Wahlvorschläge sind auf den offiziellen Formularen einzureichen, welche bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden können.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit der Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, bekanntgegeben.

Wenn für den Sitz kein/e Kandidat/innen vorgeschlagen werden, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Geht nur ein rechtsgültiger Wahlvorschlag ein, erklärtderGemeinderatdie/denVorgeschlagene/n als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.

Für Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberin Ruth Weixelbaumer, Telefon 033 341 80 12 oder ruth.weixelbaumer@stocken-hoefen.ch.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote