Genehmigung Verpflichtungskredit; fakultatives Referendum

  21.05.2020 , Stocken-Höfen

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 12. Mai 2020 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit von Fr. 80 000.– Gemeindeanteil Wasserleitungssanierung Dorf Oberstocken (Projekt Gemeindeverband Blattenheid) genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 23. Juni 2020. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.

Der Gemeinderat


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