Änderung der baurechtlichen Grundordnung Oberstocken
07.10.2020 , Stocken-HöfenÖffentliche Bekanntmachung
Neueinzonung in ZöN C Haltli
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen am 29. November 2019 beschlossene Neueinzonung in ZöN C Haltli in Anwendung von Art. 110 Bauverordnung vom 6. März 1985 mit Datum vom 9. Juni 2020 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen: Änderung Zonenplan und Baureglement Kapitel CII Art. 5.
Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung Oberstocken tritt rückwirkend per 1. August 2020 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Der Gemeinderat
