Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
04.11.2020 , Stocken-HöfenÖffentliche Planauflage
Gemeinde: Stocken-Höfen
Standort: 3632 Stocken-Höfen
für L-0231245.1
0,4 kV Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Unteregg
– Freileitungsverkabelung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen werden vom 5. November bis 4. Dezember in der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvor lagen@esti.ch).
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf