Grabfeldaufhebung 2021

  13.05.2021 , Stocken-Höfen

Ab 16. August werden auf dem Friedhof Reutigen die beiden Familiengräber Reist / Rychener und Spring aufgehoben. Dies betrifft 2 Gräber der Bestattungsjahre 1958, 1982, 1995 (Familiengrab Reist / Rychener) sowie 1952 und 1956 (Familiengrab Spring). Die Grabesruhe von 25 Jahren wurde eingehalten.

Nach Art. 26 des Begräbnisreglements der Einwohnergemeinde Reutigen wird die Aufhebung öffentlich bekannt gemacht.

Angehörige haben die Gelegenheit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 12. August zu entfernen, sofern Sie darauf Anspruch erheben. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber geräumt.

Soweit die Adressen bekannt sind, werden die Angehörigen persönlich benachrichtigt.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Reutigen, Tel. 033 657 80 10. Gemeindeverwaltung Reutigen


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