Genehmigung Verkauf Landparzelle; fakultatives Referendum
23.06.2021 , Stocken-HöfenDer Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 8. Juni 2021 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements den Verkauf der Baulandparzelle 178, Oberstocken im Halt von 548 m2 zum Preis von Fr. 95 200.– genehmigt.
Rechtsgeschäfte über Eigentum, welche Fr. 50 000.– übersteigen, unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 26. Juli 2021. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat
