Änderung Personalreglement; fakultatives Referendum

  25.11.2021 , Stocken-Höfen

Der Gemeinderat hat am 16. November 2021 diverse Änderungen des Personalreglements beschlossen (Art. 3, 4, 5A, 6, 13, 19 und Anhang II). Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2022 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.

Die Änderung unterliegt gemäss Art. 14 lit. e und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.stocken-hoefen.ch heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis: 27. Dezember 2021; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat


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