Legislatur 2022–2025; Stille Wahl Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium

  04.11.2021 , Stocken-Höfen

Mit Publikationen im Thuner Amtsanzeiger vom 9. und 16. September 2021 wurde die Frist bis 11. Oktober 2021 für die Eingabe von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen 2022–2025 bekanntgegeben. Nach Ablauf der Frist lag folgende Kandidatur vor:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person
– Stauffenegger Andreas, 1956, Sägemoos 6, 3632 Niederstocken (bisher)

Da für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium nicht mehr Vorschläge vorlagen als Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2021 Stauffenegger Andreas als gewählt erklärt (stilles Wahlverfahren gemäss Art. 57 des Organisationsreglements).

Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen ab erstmaliger Publikation (28. Oktober 2021) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Der Gemeinderat


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