Teilrevision Organisationsreglement; Inkraftsetzung

  10.02.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 genehmigte Teilrevision des Organisationsreglements (Aufhebung Art. 88 und 89; Änderung Anhang I und Aufhebung Anhang III) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern hat die Teilrevision am 26. Januar 2022 genehmigt. Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft. Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat


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