Teilrevision Personalreglement; Inkraftsetzung

  10.02.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat am 16. November 2021 genehmigte Teilrevision des Personalreglements (Änderung Art. 3, 4, 5A, 6, 13, 19 und Anhang II) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdebzw. Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen ist.

Das Personalreglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Personalreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat


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