Inkraftsetzung Verordnung Abwasserentsorgungsgebührentarif

  14.07.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen an seiner Sitzung vom 5. Juli 2022 die Verordnung Abwasserentsorgungsgebührentarif als Ergänzung zum geänderten Abwasserentsorgungsreglement erlassen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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