Teilrevision Funktionendiagramm

  14.07.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen an seiner Sitzung vom 14. Juni die Teilrevision des Funktionendiagramms genehmigt hat. Das revidierte Funktionendiagramm tritt nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Das Funktionendiagramm kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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