Teilrevision Abwasserentsorgungsreglement und Verordnung; Rechtskraft

  25.08.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 genehmigte Abwasserentsorgungsreglement sowie die vom Gemeinderat am 5. Juli 2022 genehmigte Verordnung Abwasserentsorgungsgebührentarif in Rechtskraft erwachsen sind.

Das Abwasserentsorgungsreglement und die Verordnung Abwasserentsorgungsgebührentarif treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Abwasserentsorgungsreglement und die Verordnung Abwasserentsorgungsgebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat


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