Teilrevision Wasserversorgungsreglement und Verordnung; Rechtskraft
25.08.2022 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 genehmigte Wasserversorgungsreglement sowie die vom Gemeinderat am 5. Juli 2022 genehmigte Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif in Rechtskraft erwachsen sind.
Das Wasserversorgungsreglement und die Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Wasserversorgungsreglement und die Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.stockenhoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat
