Teilrevision Wasserversorgungsreglement und Verordnung; Rechtskraft

  25.08.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 genehmigte Wasserversorgungsreglement sowie die vom Gemeinderat am 5. Juli 2022 genehmigte Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif in Rechtskraft erwachsen sind.

Das Wasserversorgungsreglement und die Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Wasserversorgungsreglement und die Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.stockenhoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote