Teilrevision Abfallreglement und Verordnung; Rechtskraft

  15.09.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 genehmigte Abfallreglement sowie die vom Gemeinderat genehmigte Abfallverordnung in Rechtskraft erwachsen sind.

Das Abfallreglement und die Abfallverordnung treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Abfallreglement sowie die Abfallverordnung können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.

Der Gemeinderat


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