Revision der Ortsplanung; Inkraftsetzung
20.10.2022 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Ortsplanungsrevision, bestehend aus Bauzonenund Schutzzonenplan, Zonenplan Gewässerräume und neuem Baureglement, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 17. August 2022 abschliessend genehmigt wurde und nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist.
Die Revision der Ortsplanung und somit die neue baurechtliche Grundordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Baureglement und die entsprechenden Planunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind ab dem 18. Oktober auf der Homepage www.stockenhoefen.ch verfügbar.
Der Gemeinderat
