Inkraftsetzung Änderung Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif

  15.12.2022 , Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen an seiner Sitzung vom 18. Oktober die Änderung der Verordnung Wasserversorgungsgebührentarif (Art. 4 Ziff. 1, 2 und 6) erlassen hat. Die geänderte Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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