Wahlanordnung Ersatzwahl Begräbniskommission Reutigen-Stocken

  03.11.2022 , Stocken-Höfen

Erb Philipp hat per 31. Dezember 2022 als Mitglied der Begräbniskommission Reutigen-Stocken demissioniert. Für die Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2022 wird folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff OgR angesetzt:

1 Mitglied der Begräbnsikommission Reutigen-Stocken mit Wahldauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025

Die Ortsteile Ober- und Niederstocken sind dem Begräbnisbezirk Reutigen angeschlossen und stellen zwei Mitglieder in der entsprechenden Kommission. Neben dem Ressortvorsteher öffentliche Sicherheit gilt es, diesen zweiten Sitz neu zu besetzen. Interessiert Sie das Thema?

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zur Kandidatur! Das schriftliche Interesse muss bis spätestens Donnerstag, 24. November 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Der Gemeinderat wird an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 das Ersatzmitglied für die Begräbniskommission wählen.

Für Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Tel. 033 341 80 10 oder gemeinde@stocken-hoefen.ch.
Der Gemeinderat


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