Ortsplanungsrevision; Kreditabrechnung und fakultatives Referendum Nachkredit
26.01.2023 , Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements wurden Kredite für die Ortsplanungsrevision von insgesamt Fr. 97 000.– unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.
Die Ortsplanungsrevision konnte mit der abschliessenden Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung im August 2022 abgeschlossen und die neue baurechtliche Grundordnung rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden.
Die Kreditabrechnung präsentiert sich wie folgt: Verpflichtungskredite insgesamt Fr. 97 000.00 Planungskosten Fr. 99 999.95 Kreditüberschreitung Fr. 2 999.95
Die Kreditüberschreitung kam zustande, weil im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage und der abschliessenden Genehmigung höhere Kosten anfielen als geplant.
Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 17. Januar 2023 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements den entsprechenden Nachkredit von Fr. 2 999.95 für den Abschluss der Ortsplanungsrevision beschlossen. Der Nachkredit steht im Zusammenhang mit den bereits genehmigten Krediten von insgesamt Fr. 97 000.– und unterliegt daher dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 27. Februar 2023; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat
