Baupublikation Stocken-Höfen
04.02.2018 Baupublikationen, Stocken-HöfenGesuchstellerin: Einwohnergemeinde Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Projektverfasser: Holinger AG, Länggasse 9, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Regenabwasserkanal Färrich–Amsoldingersee.
Standort / Parzelle: Färrich-Amsoldingersee, Parzellen Nr. 552, 599, 601, 689, 734, 768, 769, 885, 560, 901.
Nutzungszone: LWZ, übrige, WG2.
Schutzzone / -objekt: Moorlandschaft.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.).
Gewässerschutzbereich: Übriger Bereich und Ao.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. August 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 17. Juli 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
