Baupublikation Stocken-Höfen
05.12.2018 Baupublikationen, Stocken-HöfenGesuchsteller: Stefan Zimmermann, Schulstrasse 3, 3662 Seftigen.
Projektverfasser: Jaggi Frei Brügger Architekten, Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Erschliessung mit Werkleitungen.
Standort / Parzellen: Oberstocken, Bereich Oberdorf, Parzellen Nr. 1, 113, 159, 176, 240, 241, 242.
Koordinaten: 2 608 945 / 1 173 930.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Wohn- und Gewerbezone WG.
Schutzzone / -objekt: A.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80). Bauen ausserhalb des Baugebiets (RPG Art. 24 ff.).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Januar 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf eine Profilierung wird verzichtet, da es sich um einen unterirdischen Bau handelt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 3. Dezember 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
