Baupublikation Stocken-Höfen

  11.03.2020 Baupublikationen, Stocken-Höfen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Projektverfasser: Holinger AG, Länggasse 9, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Hydranten, Trinkwasserleitung.
Standort / Parzellen: Niederstocken, Steinigmoos, Parzellen Nr. 281, 226, 191, 205, 295.
Koordinaten: 2 611 408 / 1 172 875.
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone, Verkehrsfläche, Gewässer, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80). Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzbereich: A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. April 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 9. März 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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