Tagesschulverordnung: Genehmigung Inkraftsetzung Teilrevision

  12.03.2026 Thierachern

Mit Inkraftsetzung per 1. August 2026 hat der Gemeinderat Thierachern am 2. März 2026 folgende Teilrevision der Tagesschulverordnung vom 25. März 2024 beschlossen:
– Art. 6 «Gebühren», Abs. 3: Erhöhung der Pauschal-Gebühr für Besucher/innen des Mittagstischs von Fr. 12.– auf Fr. 15.–.
– Art. 8 «Gebührenerlass»: Streichung von Abs. 3 infolge Verzichts auf die Nicht-Verrechnung nicht angefallener Essenskosten bei fristgerechter Abmeldung durch die Eltern.

Die geänderte Verordnung kann in der Gemeindeverwaltung und via Gemeinde-Homepage www.thierachern.ch eingesehen und bezogen werden.

Die Teilrevision wird, gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111), öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 5. März 2026
Die Gemeindeverwaltung


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