Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt, gestützt auf Art. 24 ff. der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Ausserkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Für den Uebeschisee gilt ein Eislaufverbot. Das Betreten des Uebeschisees geschieht auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und die Gemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi lehnen bei Widerhandlungen jede Haftung ab.
Für den Uebeschisee gilt ein Eislaufverbot. Das Betreten des Uebeschisees geschieht auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und die Gemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi lehnen bei Widerhandlungen jede Haftung ab.
Protokollauflage Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 liegt, gemäss Art. 66, Abs. 1, Gemeindeordnung, vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Für den Amsoldingersee gilt ein Eislaufverbot. Das Eislaufen auf dem Amsoldingersee geschieht auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und die Gemeinde Amsoldingen lehnen bei Widerhandlungen gegen dieses Verbot jede Haftung ab. Die Ortspolizeibehörde
Protokollauflage Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 liegt, gemäss Art. 66, Abs. 1, Gemeindeordnung, vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung bleibt von Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen.