Teilrevision Überbauungsordnung «Alpenblick» – Publikation öffentliche Mitwirkung

  21.08.2025 Burgistein

Der Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Überbauungsordnung Nr. 1 Alpenblick zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Folgende Unterlagen liegen 30 Tage, vom 22. August bis und mit 22. September, in der Gemeindeverwaltung auf:

– Überbauungsvorschriften UeO Alpenblick
– Überbauungsplan UeO Alpenblick
– Erläuterungsbericht UeO Alpenblick

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. die Eingaben sind an den Gemeinderat, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, zu richten.

Burgistein, 20. August 2025

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote