Teilrevision Überbauungsordnung «Alpenblick» – Publikation öffentliche Mitwirkung
21.08.2025 BurgisteinDer Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Überbauungsordnung Nr. 1 Alpenblick zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Folgende Unterlagen liegen 30 Tage, vom 22. August bis und mit 22. September, in der Gemeindeverwaltung auf:
– Überbauungsvorschriften UeO Alpenblick
– Überbauungsplan UeO Alpenblick
– Erläuterungsbericht UeO Alpenblick
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. die Eingaben sind an den Gemeinderat, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, zu richten.
Burgistein, 20. August 2025
Der Gemeinderat