Teilrevision Datenschutzreglement – Inkrafttreten per 1. September 2026

  27.08.2026 Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. August 2026 die Änderungen des Datenschutzreglements (neue kantonale Datenaufsichtsstelle) genehmigt hat.

Die Änderungen des Datenschutzreglements treten, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. September 2026 in Kraft. Das teilrevidierte Datenschutzreglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 18. August 2026
Der Gemeinderat


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