Teilrevision Gebührenverordnung (Tarif Mittagessen) – Inkrafttreten

  28.08.2025 Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. August 2025 die geringfügige Änderung der Gebührenverordnung betreffend Tarif Mittagessen Tagesschule genehmigt hat. Die Kosten, welche den Eltern für das Mittagessen weiterverrechnet werden, betragen neu Fr. 11.–.

Die Änderung der Gebührenverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2025 in Kraft. Die geänderte Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 20. August 2025
Der Gemeinderat


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