Teilrevision Gemeindeordnung – Inkrafttreten
04.09.2025 SeftigenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen die von der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement trat am 1. Juli 2025 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeinderat