Teilrevision Gemeindeordnung vom 25. November 2025; Genehmigung und Inkrafttreten

  05.02.2026 Forst-Längenbühl

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 25. November 2025 beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 26. Januar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurden. Die teilrevidierte Gemeindeordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Gemeindeordnung ist unter www.3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Der Gemeinderat


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