Teilrevision Organisationsreglement (Art. 3, 10, 10a, 11 Abs. 2, 14 Abs. 3, 25 – 27, 35 + Anhang I)
16.07.2026 BurgisteinGenehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat am 4. Mai 2026 und von der Versammlung der Einwohnergemeinde Burgistein am 1. Juni 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 9. Juli 2026 vorbehaltlos genehmigt worden ist.
Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt am 1. September 2026 bzw. am 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern schriftlich in 2 Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.
Burgistein, 10. Juli 2026
Die Gemeindeverwaltung
