Teilrevision Organisationsreglement (Art. 3 und 49) – Genehmigung und Inkrafttreten

  20.07.2023 Burgistein

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Burgistein am 5. Juni 2023 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements (Art. 3 und 49 / Änderung Wahlsystem Gemeinderat) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 10. Juli 2023 vorbehaltlos genehmigt worden ist. Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.

Burgistein, 17. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung


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