Teilrevision Organisationsreglement Reutigen

  17.09.2026 Reutigen

In Reutigen übte das Rechnungsprüfungsorgan bisher die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle aus. Durch das revidierte kantonale Datenschutzgesetz, was per 1. September 2026 in Kraft trat, liegt die Zuständigkeit neu beim Kanton. Die Änderung hat zwingende Anpassungen im Organisationsreglement Reutigen zur Folge.

Aufhebung Art. 14 Abs. 3
Organisationsreglement Reutigen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2026, in Anlehnung an Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz, den Art. 14 Abs. 3 im Organisationsreglement Reutigen durch Beschluss aufgehoben. Die Änderung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung per 1. September 2026 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Das Reglement liegt während der Beschwerdefrist, 17. September bis 16. Oktober, auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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