Teilrevision Organisationsverordnung (Ressortzuteilung) – Inkrafttreten

  04.06.2026 Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. April 2026 die Änderungen der Organisationsverordnung (u.a. Ressortzuteilung) genehmigt hat.

Die Änderungen der Organisationsverordnung treten, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juli 2026 in Kraft. Die geänderte Organisationsverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 2. Juni 2026
Der Gemeinderat


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