Teilrevision Tagesschulverordnung – Inkrafttreten
23.10.2025 BurgisteinBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2025 die geringfügigen Änderungen der Tagesschulverordnung (Art. 8 / Abmeldefrist Kind) genehmigt hat.
Die Änderung der Tagesschulverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2025 in Kraft. Die geänderte Tagesschulverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und ist auf der Homepage abrufbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 20. Oktober 2025
Der Gemeinderat
