Totalrevision Gebührenreglement und Verordnung; Rechtskraft

  09.01.2025 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das durch den Gemeinderat am 19. November 2024 genehmigte Gebührenreglement sowie die Gebührenverordnung in Rechtskraft erwachsen sind, nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist.

Die beiden Erlasse treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Gebührenreglement sowie die Gebührenverordnung können bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.stockenhoefen.ch bezogen werden.
Der Gemeinderat


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