Totalrevision Liegenschaftssteuerreglement; Rechtskraft

  30.01.2025 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das durch die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2024 genehmigte Liegenschaftssteuerreglement in Rechtskraft erwachsen ist, nachdem die Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist.

Der Erlass trat per 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Liegenschaftssteuerreglement kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch bezogen werden.
Der Gemeinderat


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