Totalrevision Reglement über die Urnenwahlen – Genehmigung und Inkrafttreten

  20.07.2023 Burgistein

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Burgistein am 5. Juni 2023 beschlossene neue Reglement über die Urnenwahlen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 10. Juli 2023 vorbehaltlos genehmigt worden ist. Das neue Reglement über die Urnenwahlen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Urnenwahlreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.

Burgistein, 17. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung


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