Ungültigerklärung und Aufhebung der Kommissionswahl vom 22. April 2026

  15.05.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 mit Beschluss festgestellt, dass die Wahl von Hervé Denys als Mitglied der Schwellenkommission der Gemeinde Oberhofen vom 22 April 2026 aufgrund fehlender Wählbarkeit gemäss Art. 11 des Organisationsreglementes der Gemeinde Oberhofen ungültig ist. Die betroffene Person verfügt nicht über das erforderliche kommunale Stimmund Wahlrecht.
Der Gemeinderat hat die Wahl deshalb an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 für ungültig erklärt und aufgehoben.
Der Sitz in der Schwellenkommission bleibt weiterhin vakant. Eine Ersatzwahl einer geeigneten und wählbaren Kandidatur erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 10 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Oberhofen, 14. Mai 2026

Der Gemeinderat


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