Richterliches Verbot

  04.02.2018 Verbote

Die Imonesa GmbH als Eigentümerin des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 1822 (Aarestrasse 21/21A, 3613 Steffisburg) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

Insbesondere sind verboten:
– das unbefugte Befahren
– das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen das Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Matten b. Interlaken, 29. Mai 2017

Für die Grundstückeigentümerin: sig. Urs Schoch Imonesa GmbH

Richterlich bewilligt: Thun, 30. Juni 2017

Regionalgericht Oberland sig. Pfänder Baumann Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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