Richterliches Verbot
04.02.2018 VerboteDie Imonesa GmbH als Eigentümerin des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 1822 (Aarestrasse 21/21A, 3613 Steffisburg) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Insbesondere sind verboten:
– das unbefugte Befahren
– das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen das Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Matten b. Interlaken, 29. Mai 2017
Für die Grundstückeigentümerin: sig. Urs Schoch Imonesa GmbH
Richterlich bewilligt: Thun, 30. Juni 2017
Regionalgericht Oberland sig. Pfänder Baumann Gerichtspräsidentin
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.