Richterliches Verbot

  04.02.2018 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen), Grundbuchblatt Nr. 1618 (Neufeldstrasse 28 + 28 A), lässt hiermit dieses gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten ist insbesondere das Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unberechtigte.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Das Verbot ist unbefristet.

Thun, 27. Juni 2017

Für die Eigentümerin: sig. Herr M. Streun, Terra-Domus Immobilien AG

Richterlich bewilligt: Thun, 20. Juli 2017

Regionalgericht Oberland sig. Zbinden Gerichtspräsident i. V.

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote