Richterliches Verbot

  14.10.2020 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 3296, Seestrasse 300 / 302, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hotelgäste. Das Verbot gilt unbefristet.

Widerhandlungen werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Merligen, 18. September 2020

Die Grundeigentümerin: HLS Hotels & Spa AG sig. Philippe Baud sig. Sebastian Moser

Richterlich bewilligt:
Thun, 5. Oktober 2020

Regionalgericht Oberland sig. Meyes, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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