Gerichtliches Verbot

  28.04.2021 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. 275, lässt dieses hiermit mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art, die Ablagerung von Materialien jeglicher Art, Verunreinigungen, Campieren, Feuer entfachen sowie die Begehung und der Aufenthalt unbefugter Personen.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Merligen, 9. Februar 2021 Für die Eigentümerin: sig. Marianne von Gunten sig. Silvia Ramseyer

Richterlich bewilligt: Thun, 15. April 2021

Regionalgericht Oberland Zbinden, Gerichtspräsident i.V. sig. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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