Gerichtliches Verbot

  04.08.2021 Verbote

Die Eigentümerin der Grundstücke Stationsstrasse 10 / 12 / 14, 3626 Hünibach; Hilterfingen-Gbbl-Nrn. 1420-1–1420-13, lassen hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Begehen, Parkieren und Befahren der Grundstücke mit Fahrzeugen aller Art.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Thun, 18. Juni 2021
Für die Eigentümer: sig. S. Deyhle, Deyhle & Partner AG

Richterlich bewilligt: Thun, 16. Juli 2021 Regionalgericht Oberland sig. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote