Gerichtliches Verbot
30.06.2022 VerboteDie Eigentümerin des Grundstücks Tannwäldli Chandergrund Bodenstrasse (Amsoldingen Gbbl-Nr. 120) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere jegliches unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Frutigen, 12./16. Mai 2022 Die Verbotsnehmerin: RUAG Real Estate AG sig. Reto Decurtins sig. Patrik Schafer
Richterlich bewilligt: Thun, 13. Juni 2022 Regionalgericht Oberland sig. Thimm, Gerichtspräsidentin
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
