Gerichtliches Verbot

  30.06.2022 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstücks Tannwäldli Chandergrund Bodenstrasse (Amsoldingen Gbbl-Nr. 120) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere jegliches unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Frutigen, 12./16. Mai 2022 Die Verbotsnehmerin: RUAG Real Estate AG sig. Reto Decurtins sig. Patrik Schafer

Richterlich bewilligt: Thun, 13. Juni 2022 Regionalgericht Oberland sig. Thimm, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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