Veröffentlichung

  11.09.2025 Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 25. August 2025 die Teuerungsanpassung des Reglementes über die Entsorgung des Abwassers (Abwasserreglement) vom 2. Dezember 2002 genehmigt hat.

Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation im Thuner Amtsanzeiger, das heisst bis 13. Oktober 2025 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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