Veröffentlichung Genehmigung und Inkrafttreten gemäss Art. 110 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Genehmigung und Inkrafttreten der geänderten Vorschriften

  07.12.2023 Uttigen, Uttigen

Änderung Baureglement und Zonenplan 1 Siedlung (Umzonung der Zonen für öffentliche Nutzung ZöN B «altes Schulhaus» und ZöN E «Gemeindehaus»)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Uttigen am 7. Juni 2023 beschlossene Änderung des Baureglements und des Zonenplans 1 Siedlung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 9. Oktober 2023 genehmigt.

Gemäss Art. 110 BauV veröffentlicht die Gemeinde die geänderten Vorschriften unter Hinweis des Inkrafttretens. Die geänderten Vorschriften der baulichen Grundordnung der Gemeinde Uttigen treten per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Uttigen, 7. Dezember 2023
Der Gemeinderat


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